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Röm 8,33-34

Wer will Anklage gegen die Auserwählten Gottes erheben? Gott ist es ja, der sie rechtfertigt.

Wer will sie verurteilen? Etwa Christus Jesus, der doch (für uns) gestorben ist, ja, mehr noch, der auferweckt worden ist, der zur Rechten Gottes sitzt und auch für uns eintritt?

Solange ein Verfahren offen ist, bleibt etwas in der Schwebe. Vorwürfe stehen im Raum, Unterlagen werden geprüft, eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Wer selbst betroffen ist, kann sich nicht einfach durch einen eigenen Freispruch aus dieser Lage befreien.

Paulus greift in seinem Brief an die Römer genau diese Sprache auf. Er fragt nach Anklage und Verurteilung – und richtet den Blick dabei nicht auf die Fähigkeit eines Menschen, sich selbst zu rechtfertigen.

(Röm 8,33-34📖)

Die Antwort besteht nicht darin, dass es grundsätzlich nichts anzuklagen gäbe. Wenige Kapitel zuvor beschreibt Paulus die Schuld des Menschen sehr deutlich.

(Röm 3,23-24📖)

Doch die letzte Entscheidung gründet nicht in unserer eigenen Verteidigungsrede. Gott rechtfertigt. Christus ist gestorben, auferweckt worden und tritt für die Seinen ein. Das nimmt Schuld nicht leicht. Es nimmt ihr aber das Recht, über den Glaubenden das letzte Wort zu behalten.

Manchmal führen wir alte Verfahren innerlich weiter. Wir kennen Fehler, erinnern uns an Versagen und finden immer noch einen Punkt, den wir gegen uns selbst vorbringen könnten. Veränderung, Wiedergutmachung und Verantwortung können wichtig sein. Aber sie sind nicht das Urteil, auf dem unsere Annahme bei Gott ruht.

Rechtfertigung ist kein selbst ausgestellter Freispruch. Sie gründet außerhalb von uns: in Jesus Christus und seinem vollbrachten Werk. Deshalb muss ein Glaubender seine Erlösung nicht immer wieder neu verhandeln, sobald eine alte Anklage auftaucht.

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